Ambulante Hilfen für psychisch beeinträchtige Menschen
Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen haben das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft. Ist die Teilhabe in einem oder mehreren Punkten eingeschränkt gibt es Möglichkeiten der individuellen Unterstützung über die Eingliederungshilfe, um eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern (Sozialgesetzbuch 9 Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) Eine Fachleistung der Eingliederungshilfe sind ambulante sozialpädagogische Unterstützungsmöglichkeiten. Mentor Chiemgau bietet hierzu folgende Angebote:
Ambulante, sozialpädagogische Hilfen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung von 1- 2 Stunden bis zu 4-5 Stunden wöchentlich.
Antragstellung und Kosten:
Eine fachliche Begleitung ist möglich, wenn eine eigene Wohnung vorhanden ist, ein fachärztliches Attest vorliegt, sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit gegeben ist. Pflegebedürftige Menschen im medizinischen Sinne können nicht aufgenommen werden. Ein Ausschlussgrund ist, wenn eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung besteht.
Wenn Interesse für eine Unterstützung besteht, vereinbaren wir ein persönliches Informationsgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen, in dem wir gemeinsam Erwartungen, sowie organisatorische Fragen klären. Die Betreuungskosten für die ambulanten Hilfen übernimmt der Bezirk Oberbayern. Einkommen und Vermögen oberhalb der gesetzlichen Grenzen müssen eingesetzt werden. Wir unterstützen bei der Antragstellung.
Zielgruppe und Angebot: Ambulante, sozialpädagogische Begleitung soll zur Stabilisierung und zum Erhalt einer selbständigen Lebensführung beitragen und ist eine Fachleistung der Eingliederungshilfe. Über die aktive Unterstützung wird Menschen ab 21 Jahren, die eine psychische Beeinträchtigung haben eine umfassende und individuelle Begleitung in allen wichtigen Lebensbereichen angeboten. Im Fokus des Angebots steht der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung in Form von:
Beratung und Einzelgespräche, regelmäßige Hausbesuche, Begleitung zu Ämtern, Behörden, Ärzten, Krisenbegleitung, Ausflüge und alltagspraktische Hilfen.
Mentor Chiemgau ist zusätzlich auf die Zielgruppe von psychisch beeinträchtigten Eltern (mit aktiver oder inaktiver Elternschaft) und junge Erwachsene spezialisiert.
Im Rahmen der gemeinsamen Arbeit helfen wir bei:
- Anleitung und Unterstützung zu einem selbstverantwortlichen Umgang mit der Erkrankung
- Unterstützung bei der Haushaltsführung, Alltagsstrukturierung und Freizeitgestaltung
- Beratung bei familiären Konflikten, oder Konflikten mit Pflegeeltern, oder betreuenden Einrichtungen
- Bewältigung von schwierigen Lebenslagen
- Krisenprävention und Krisenintervention
- Aufbau und Erhalt einer beruflichen Perspektive
Die Hilfe wird individuell auf die Ziele, Bedürfnisse und den Bedarf abgestimmt und in einem Gesamtplanverfahren schriftlich hinterlegt.
Folgende Beraterinnen bieten psychiatrische Hilfen an:
Eltern, Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Förderung und Unterstützung. Dieses Recht ist im Kinder- und Jugenhilfegesetz, Sozialgesetzbuch 8, hinterlegt. Dabei ist die Hilfe zur Selbsthilfe oberstes Gebot. Mentor Chiemgau ist seit 2006 als Jugendhilfeträger für das Amt für Kinder, Jugend und Familien in Traunstein tätig. Unser Angebot umfasst ambulante Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen nach§§ 27 ff. SGB 8. Wir verstehen uns dabei als fachliche Begleitung für einen gewissen Zeitraum, wobei uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren KlientInnen sehr wichtig ist. Mit viel Respekt und Einfühlungsvermögen für die jeweiligen Lebenssituationen unserer großen und kleinen KlientInnen versuchen wir gemeinsam langfristige Verbesserungen im Alltag der Eltern, Kinder und Jugendlichen zu etablieren.
Folgende Maßnahmen werden angeboten:
§ 30 Erziehungsbeistand – diese Hilfe ist auf ein Kind, oder einen Jugendlichen ausgerichtet, mit Einbezug des Lebenskontextes wie Eltern, Schule usw.
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe – dieses Angebot bezieht sich auf die fachliche Begleitung der gesamten Familie, besonders auch im Hinblick auf alltagspraktische und bürokratische Hilfen und Krisenbewältigung.
§ 28 Erziehungsberatung – entwicklungspsychologische Beratung ist ein videogestütztes Beratungsmodell für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern und stellt ein präventives Angebot zur Entwicklung einer sicheren Eltern und Kind Bindung dar.
§ 29 Soziale Gruppenarbeit – bei Bedarf bieten wir auch soziale Gruppenarbeit an.
§ 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Folgende Beraterinnen bieten Kinder- und Jugendhilfe an:
Folgende Beraterinnen bieten psychiatrische Hilfen an:
Ambulante Hilfen für psychisch beeinträchtige Menschen
Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen haben das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft. Ist die Teilhabe in einem oder mehreren Punkten eingeschränkt, gibt es Möglichkeiten der individuellen Unterstützung über die Eingliederungshilfe. Es soll eine drohende seelische Behinderung vermieden, oder die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden (Sozialgesetzbuch 9 Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Eine Fachleistung der Eingliederungshilfe sind ambulante sozialpädagogische Unterstützungsmöglichkeiten. Mentor Chiemgau bietet hierzu folgende Angebote:
Ambulante, sozialpädagogische Hilfen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung von 1- 2 Stunden bis zu 4-5 Stunden wöchentlich.
Antragstellung und Kosten:
Eine fachliche Begleitung ist möglich, wenn eine eigene Wohnung vorhanden ist, ein fachärztliches Attest vorliegt, sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit gegeben ist. Pflegebedürftige Menschen im medizinischen Sinne können nicht aufgenommen werden. Ein Ausschlussgrund ist eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung.
Wenn Interesse für eine Unterstützung besteht, vereinbaren wir ein persönliches Informationsgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen, in dem wir gemeinsam Erwartungen, sowie organisatorische Fragen klären. Die Betreuungskosten für die ambulanten Hilfen übernimmt der Bezirk Oberbayern. Einkommen und Vermögen oberhalb der gesetzlichen Grenzen müssen eingesetzt werden. Wir unterstützen bei der Antragstellung.
Zielgruppe und Angebot:
Die ambulante, sozialpädagogische Begleitung soll zur Stabilisierung und zum Erhalt einer selbständigen Lebensführung beitragen und ist eine Fachleistung der Eingliederungshilfe. Über die aktive Unterstützung wird Menschen ab 21 Jahren, die eine psychische Beeinträchtigung haben eine umfassende und individuelle Begleitung in allen wichtigen Lebensbereichen angeboten. Im Fokus des Angebots steht der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung in Form von:
Beratung und Einzelgespräche, regelmäßige Hausbesuche, Begleitung zu Ämtern, Behörden, Ärzten, Krisenbegleitung, Ausflüge und alltagspraktische Hilfen.
Mentor Chiemgau ist zusätzlich auf die Zielgruppe von psychisch beeinträchtigten Eltern und junge Erwachsene spezialisiert.
Im Rahmen der gemeinsamen Arbeit helfen wir bei:
- Anleitung und Unterstützung zu einem selbstverantwortlichen Umgang mit der Erkrankung
- Unterstützung bei der Haushaltsführung, Alltagsstrukturierung und Freizeitgestaltung
- Beratung bei familiären Konflikten, oder Konflikten mit Pflegeeltern, oder betreuenden Einrichtungen
- Bewältigung von schwierigen Lebenslagen
- Krisenprävention und Krisenintervention
- Aufbau und Erhalt einer beruflichen Perspektive
Die Hilfe wird individuell auf die Ziele, Bedürfnisse und den Bedarf abgestimmt und in einem Gesamtplanverfahren schriftlich hinterlegt.
Ambulante Hilfen für psychisch beeinträchtige Menschen
Menschen mit seelischen Beeinträchtigungen haben das Recht auf Teilhabe in der Gesellschaft. Ist die Teilhabe in einem oder mehreren Punkten eingeschränkt, gibt es Möglichkeiten der individuellen Unterstützung über die Eingliederungshilfe. Es soll eine drohende seelische Behinderung vermieden, oder die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert werden (Sozialgesetzbuch 9 Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen). Eine Fachleistung der Eingliederungshilfe sind ambulante sozialpädagogische Unterstützungsmöglichkeiten. Mentor Chiemgau bietet hierzu folgende Angebote:
Ambulante, sozialpädagogische Hilfen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung von 1- 2 Stunden bis zu 4-5 Stunden wöchentlich.
Antragstellung und Kosten:
Eine fachliche Begleitung ist möglich, wenn eine eigene Wohnung vorhanden ist, ein fachärztliches Attest vorliegt, sowie die Bereitschaft zur Zusammenarbeit gegeben ist. Pflegebedürftige Menschen im medizinischen Sinne können nicht aufgenommen werden. Ein Ausschlussgrund ist eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung.
Wenn Interesse für eine Unterstützung besteht, vereinbaren wir ein persönliches Informationsgespräch zum gegenseitigen Kennenlernen, in dem wir gemeinsam Erwartungen, sowie organisatorische Fragen klären. Die Betreuungskosten für die ambulanten Hilfen übernimmt der Bezirk Oberbayern. Einkommen und Vermögen oberhalb der gesetzlichen Grenzen müssen eingesetzt werden. Wir unterstützen bei der Antragstellung.
Zielgruppe und Angebot:
Die ambulante, sozialpädagogische Begleitung soll zur Stabilisierung und zum Erhalt einer selbständigen Lebensführung beitragen und ist eine Fachleistung der Eingliederungshilfe. Über die aktive Unterstützung wird Menschen ab 21 Jahren, die eine psychische Beeinträchtigung haben eine umfassende und individuelle Begleitung in allen wichtigen Lebensbereichen angeboten. Im Fokus des Angebots steht der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung in Form von:
Beratung und Einzelgespräche, regelmäßige Hausbesuche, Begleitung zu Ämtern, Behörden, Ärzten, Krisenbegleitung, Ausflüge und alltagspraktische Hilfen.
Mentor Chiemgau ist zusätzlich auf die Zielgruppe von psychisch beeinträchtigten Eltern und junge Erwachsene spezialisiert.
Im Rahmen der gemeinsamen Arbeit helfen wir bei:
- Anleitung und Unterstützung zu einem selbstverantwortlichen Umgang mit der Erkrankung
- Unterstützung bei der Haushaltsführung, Alltagsstrukturierung und Freizeitgestaltung
- Beratung bei familiären Konflikten, oder Konflikten mit Pflegeeltern, oder betreuenden Einrichtungen
- Bewältigung von schwierigen Lebenslagen
- Krisenprävention und Krisenintervention
- Aufbau und Erhalt einer beruflichen Perspektive
Die Hilfe wird individuell auf die Ziele, Bedürfnisse und den Bedarf abgestimmt und in einem Gesamtplanverfahren schriftlich hinterlegt.
Folgende Beraterinnen bieten psychiatrische Hilfen an:
Folgende Beraterinnen bieten Kinder- und Jugendhilfe an:
Eltern, Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Förderung und Unterstützung. Dieses Recht ist im Kinder- und Jugenhilfegesetz, Sozialgesetzbuch 8, hinterlegt. Dabei ist die Hilfe zur Selbsthilfe oberstes Gebot. Mentor Chiemgau ist seit 2006 als Jugendhilfeträger für das Amt für Kinder, Jugend und Familien in Traunstein tätig. Unser Angebot umfasst ambulante Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen nach§§ 27 ff. SGB 8. Wir verstehen uns dabei als fachliche Begleitung für einen gewissen Zeitraum, wobei uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren KlientInnen sehr wichtig ist. Mit viel Respekt und Einfühlungsvermögen für die jeweiligen Lebenssituationen unserer großen und kleinen KlientInnen versuchen wir gemeinsam langfristige Verbesserungen im Alltag der Eltern, Kinder und Jugendlichen zu etablieren.
Folgende Maßnahmen werden angeboten:
§ 30 Erziehungsbeistand – diese Hilfe ist auf ein Kind, oder einen Jugendlichen ausgerichtet, mit Einbezug des Lebenskontextes wie Eltern, Schule usw.
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe – dieses Angebot bezieht sich auf die fachliche Begleitung der gesamten Familie, besonders auch im Hinblick auf alltagspraktische und bürokratische Hilfen und Krisenbewältigung.
§ 28 Erziehungsberatung – entwicklungspsychologische Beratung ist ein videogestütztes Beratungsmodell für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern und stellt ein präventives Angebot zur Entwicklung einer sicheren Eltern und Kind Bindung dar.
§ 29 Soziale Gruppenarbeit – bei Bedarf bieten wir auch soziale Gruppenarbeit an.
§ 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eltern, Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Förderung und Unterstützung. Dieses Recht ist im Kinder- und Jugenhilfegesetz, Sozialgesetzbuch 8, hinterlegt. Dabei ist die Hilfe zur Selbsthilfe oberstes Gebot. Mentor Chiemgau ist seit 2006 als Jugendhilfeträger für das Amt für Kinder, Jugend und Familien in Traunstein tätig. Unser Angebot umfasst ambulante Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen nach§§ 27 ff. SGB 8. Wir verstehen uns dabei als fachliche Begleitung für einen gewissen Zeitraum, wobei uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren KlientInnen sehr wichtig ist. Mit viel Respekt und Einfühlungsvermögen für die jeweiligen Lebenssituationen unserer großen und kleinen KlientInnen versuchen wir gemeinsam langfristige Verbesserungen im Alltag der Eltern, Kinder und Jugendlichen zu etablieren.
Folgende Maßnahmen werden angeboten:
§ 30 Erziehungsbeistand – diese Hilfe ist auf ein Kind, oder einen Jugendlichen ausgerichtet, mit Einbezug des Lebenskontextes wie Eltern, Schule usw.
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe – dieses Angebot bezieht sich auf die fachliche Begleitung der gesamten Familie, besonders auch im Hinblick auf alltagspraktische und bürokratische Hilfen und Krisenbewältigung.
§ 28 Erziehungsberatung – entwicklungspsychologische Beratung ist ein videogestütztes Beratungsmodell für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern und stellt ein präventives Angebot zur Entwicklung einer sicheren Eltern und Kind Bindung dar.
§ 29 Soziale Gruppenarbeit – bei Bedarf bieten wir auch soziale Gruppenarbeit an.
§ 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eltern, Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Förderung und Unterstützung. Dieses Recht ist im Kinder- und Jugenhilfegesetz, Sozialgesetzbuch 8, hinterlegt. Dabei ist die Hilfe zur Selbsthilfe oberstes Gebot. Mentor Chiemgau ist seit 2006 als Jugendhilfeträger für das Amt für Kinder, Jugend und Familien in Traunstein tätig. Unser Angebot umfasst ambulante Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen nach§§ 27 ff. SGB 8. Wir verstehen uns dabei als fachliche Begleitung für einen gewissen Zeitraum, wobei uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren KlientInnen sehr wichtig ist. Mit viel Respekt und Einfühlungsvermögen für die jeweiligen Lebenssituationen unserer großen und kleinen KlientInnen versuchen wir gemeinsam langfristige Verbesserungen im Alltag der Eltern, Kinder und Jugendlichen zu etablieren.
Folgende Maßnahmen werden angeboten:
§ 30 Erziehungsbeistand – diese Hilfe ist auf ein Kind, oder einen Jugendlichen ausgerichtet, mit Einbezug des Lebenskontextes wie Eltern, Schule usw.
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe – dieses Angebot bezieht sich auf die fachliche Begleitung der gesamten Familie, besonders auch im Hinblick auf alltagspraktische und bürokratische Hilfen und Krisenbewältigung.
§ 28 Erziehungsberatung – entwicklungspsychologische Beratung ist ein videogestütztes Beratungsmodell für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern und stellt ein präventives Angebot zur Entwicklung einer sicheren Eltern und Kind Bindung dar.
§ 29 Soziale Gruppenarbeit – bei Bedarf bieten wir auch soziale Gruppenarbeit an.
§ 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Eltern, Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Förderung und Unterstützung. Dieses Recht ist im Kinder- und Jugenhilfegesetz, Sozialgesetzbuch 8, hinterlegt. Dabei ist die Hilfe zur Selbsthilfe oberstes Gebot. Mentor Chiemgau ist seit 2006 als Jugendhilfeträger für das Amt für Kinder, Jugend und Familien in Traunstein tätig. Unser Angebot umfasst ambulante Kinder- und Jugendhilfemaßnahmen nach§§ 27 ff. SGB 8. Wir verstehen uns dabei als fachliche Begleitung für einen gewissen Zeitraum, wobei uns eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren KlientInnen sehr wichtig ist. Mit viel Respekt und Einfühlungsvermögen für die jeweiligen Lebenssituationen unserer großen und kleinen KlientInnen versuchen wir gemeinsam langfristige Verbesserungen im Alltag der Eltern, Kinder und Jugendlichen zu etablieren.
Folgende Maßnahmen werden angeboten:
§ 30 Erziehungsbeistand – diese Hilfe ist auf ein Kind, oder einen Jugendlichen ausgerichtet, mit Einbezug des Lebenskontextes wie Eltern, Schule usw.
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe – dieses Angebot bezieht sich auf die fachliche Begleitung der gesamten Familie, besonders auch im Hinblick auf alltagspraktische und bürokratische Hilfen und Krisenbewältigung.
§ 28 Erziehungsberatung – entwicklungspsychologische Beratung ist ein videogestütztes Beratungsmodell für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern und stellt ein präventives Angebot zur Entwicklung einer sicheren Eltern und Kind Bindung dar.
§ 29 Soziale Gruppenarbeit – bei Bedarf bieten wir auch soziale Gruppenarbeit an.
§ 35 a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Folgende Beraterinnen bieten Kinder- und Jugendhilfe an: